
Bei Fahrlässigkeitsdelikten stellt sich im Rahmen der objektiven Zurechnung insbesondere die Frage nach dem Schutzzweck der Norm (= Risikozusammenhang = Schutzzweckzusammenhang) und dem Pflichtwidrigkeitszusammenhang. Die Erfolgszurechnung kann weiterhin aufgrund des Eigenverantwortlichkeitsprinzips (Siehe die Fallgruppen) entfallen. Schutzzweck u...
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